Die Grundschule Kestnerstraße ist seit August 2006 eine Verlässliche Grundschule. Das heißt, wir garantieren eine verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeit.
Unterrichtszeiten:
Das Schulgebäude wird um 8:00 Uhr für die Kinder geöffnet.
08:00 - 08:15 Uhr | offener Beginn |
08:15 - 09:00 Uhr | 1. Stunde |
09:05 - 09:50 Uhr | 2. Stunde |
09:50 - 10:15 Uhr | große Pause |
10:15 - 11:00 Uhr | 3. Stunde |
11:05 - 11:50 Uhr | 4. Stunde |
11:50 - 12:15 Uhr | große Pause |
12:15 - 13:00 Uhr | 5. Stunde |
13:00 - 13:45 Uhr | 6. Stunde |
Klasse 1: |
Unterricht von 08:15 bis 12:15 Uhr (Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr) |
Klasse 2: |
Unterricht von 08:15 bis 12:15 Uhr, an zwei Tagen in der Woche bis 13:00 Uhr |
Klasse 3 und 4: |
Unterricht von 08:15 bis 13:00 Uhr, dienstags bis 13:45 Uhr (AG) |
Es gibt einige Situationen, in denen der Unterricht nicht nach dem gewöhnlichen Plan abläuft. Das können z.B. sein: ein besonderer Unterrichtsgang, ein Ausflug, ein Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuch, Unterricht in der Waldschule, Faschings-, Projekt- oder besondere Feiertage (z.B. Schulentlassungen etc.).
Verschiebungen der Unterrichtszeiten werden vorher angekündigt. Eltern, die aus beruflichen Gründen eine Betreuung für ihr Kind benötigen, geben dieses der Klassenleitung grundsätzlich schriftlich bekannt. Die Schule organisiert dann nach den vorliegenden Informationen die Überbrückungszeiten. Außerschulische Betreuungen wie Horte, Tagesmütter oder andere nachschulische Betreuungen sind durch Eltern von den veränderten Zeiten zu informieren.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass Horte nicht vor 12:00 Uhr für Kinder öffnen können. Ausnahmen sind Ferientage und die Tage der Zeugniserteilungen, da endet der Unterricht immer nach der dritten Unterrichtsstunde.
Bei extremen Witterungsverhältnissen wie Hitze (Entscheidung der Schulleitung vor Ort), Eisregen oder Sturm, sowie bei besonderen Gefahrenlagen wie Feuer oder Bombendrohungen, sind die Ansagen der Polizei über den Rundfunk oder andere Medien zu befolgen.
In aller Regel ist davon auszugehen, dass jedes Schulkind den Schulweg zu Fuß geht. Eine Schulbesuchsgenehmigung (bei Kindern, die mehr als 2,5 km von der Schule entfernt wohnen) berechtigt nach Prüfung auch zu einer Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Ist eine solche Karte ausgegeben, sollte ein Bringen der Kinder mit dem Auto nur in Notfällen praktiziert werden. Wenn es dennoch einmal nicht zu vermeiden ist, so ist darauf zu achten, dass das Kind so rechtzeitig aus dem Kraftfahrzeug entlassen wird, dass auf keinen Fall rings um die Schule eine Verkehrsgefährdung oder –behinderung entsteht.
Wenn Eltern das Kind begleiten, was vielleicht am Anfang im ersten Schuljahr noch der Fall sein mag, so wird es am Schultor auf dem Schulhof verabschiedet und auch mittags dort wieder in Empfang genommen. Kinder der zweiten und höheren Klassen sollten im Rahmen der Selbstständigkeitserziehung auf jeden Fall den Schulweg allein bewältigen.
Die Kinder gehen zu zweit oder bei ungerader Zahl zu dritt hintereinander, lösen sich nicht von der Gruppe und befolgen die Anweisungen der Lehrkraft. Wird ein öffentliches Fahrzeug von der Klasse benutzt, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler dort leise und nehmen möglichst wenig Sitzplatz in Anspruch. Sollte ein Kind einmal den Ausstieg der gesamten Gruppe verpassen, so soll das Kind nicht bei nachfolgenden Haltestellen aussteigen, sondern bis zur jeweiligen Endstation im Abteil bleiben. Die Fahrer aller Bahnen sind angewiesen, an der Endhaltestelle die Wagen zu kontrollieren. Befindet sich in dem Fahrzeugabteil, in dem das Kind verblieben ist, der Fahrer der Bahn, so soll das Kind ihn sogleich ansprechen. Er kann sich über Funk mit der Polizei verständigen.
Förderunterricht findet in allen Jahrgangsstufen täglich parallel zum Unterricht statt. Kinder, die an einem Förderangebot außerhalb der Unterrichtszeit teilnehmen, werden in Absprache mit den Eltern und nach dem jeweiligen Beobachtungsstand von den Lehrkräften zugeteilt.
Darüber hinaus finden weitere Zusatzangebote statt.
Von 12:15 bis 13:00 Uhr können Kinder der Klassen 1 und 2, deren Eltern berufstätig sind, in der Schule betreut werden.