Gesamtkonferenz

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Beschäftigten der Schule und dafür gewählte Eltern- und Schülervertreter.
An den Grundschulen entfallen die Schülervertreter.
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule.

Die Einladung und die Tagesordnung sind den Elternvertretern  mindestens 8 Tage vor dem festgesetzten Termin zuzustellen.
Die Einladung erfolgt durch die Schulleitung.
Eine Konferenz ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt.
Konferenzen müssen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, um auch berufstätigen Elternvertretern die Teilnahme zu ermöglichen.
 

Es ist sinnvoll die Sitzung des SER ein bis zwei Wochen vor der Gesamtkonferenz einzuberufen, um die Themen der Gesamtkonferenz dort zu besprechen und ein Meinungsbild der Elternvertreter zu erstellen.

 

Mitglieder:

 

 

Frau Arokiasamy (1a)

Frau Baier (2c, 4c)

Frau Brandt (3b)

Frau Sczuka (3a)

Frau Siemon (2a)

Frau Weiß (2c, 4c)

 

 

Stellvertretung:  

 

Frau Claus (4b)

Frau Mix (2c)

Herr Ostmeyer (2d)